Hallo,
wenn Du planst, selbst zu kündigen, kannst Du Dein Gewerbe wahrscheinlich dann anmelden, wann du willst. Wobei ich mich frage, ob das Arbeitsverhältnis nicht erst beendet sein sollte?
Solltest Du aber gekündigt werden oder vorhaben, dies mit dem Arbeitsgeber zu vereinbaren, um ggf. Gründungszuschüsse über den Staat zu erhalten, solltest Du Dein Gewerbe unbedingt erst danach anmelden. Du musst erst zum Arbeitsamt und Dich arbeitslos melden und Deine Selbständigkeit ankündigen. Andernfalls erhälst Du keine staatliche Untersützung.
Viel Erfolg!