You are not logged in.

1

Wednesday, December 13th 2006, 5:00pm

Fantansiename auch für Gbr möglich?

Hier eine pragmatische Frage:

Kann ich für einen Fantasienamen wählen, wenn ich gemeinsam mit einem Partner eine GbR gründen möchte?

Es gibt dazu nur widersprüchliche Aussagen. Mal heißt es, die Vor und Zunamen auf dem Geschäftspapier reicht, mal darf daneben auch ein Fantasiename stehen. Was nun? Wer weiß es?
Danke und Grüße vom Existenzgründer Wannabe :-)

Posts: 4

Location: ermany

Occupation: Werbekaufmann

  • Send private message

2

Monday, December 18th 2006, 11:19am

RE: Fantansiename auch für Gbr möglich?

Wenn Du als Einzelunternehmer auftrittst, muss Dein Name eingetragen werden. Als Firma mit Geschäftspartner hast Du mindestens drei Möglichkeiten.
1. Du trägst Dich als Einzelunternehmer mit Namen und angebotener Dienstleisung ein und machst einen internen Vertrag mit Deinem Geschäftspartner.
2. Du meldest eine Name & Co. an. Dann steht auch Dein Name Als Firma im HG.
3. Ihr gründet eine oHG (offene Handels Gesellschaft) und könnt damit jeden beliebigen "Phantasienamen" als gleichberechtigte Partner eintragen.
In allen dieser Fälle handelt jeder Gesellschfter mit allen Anteilen, auch dem Privatvermögen.
Andere Gesellschftsformen haften nur mit "Einlagen oder Beteiligungskapital, was auch den gravierenden Unterschied zwischen den Gesellschaftsformen bedeutet.
Manfred D. Schade

Posts: 4

Location: ermany

Occupation: Werbekaufmann

  • Send private message

3

Monday, December 18th 2006, 11:25am

RE: Fantansiename auch für Gbr möglich?

Eines muss ich noch hinzufügen:
Wenn Du ein Ladengeschäft betreibst, kannst Du es nennen wie Du willst. Wichtig ist was in Deiner Gewerbeanmeldung steht. Und da ist Dein Name an erster Stelle zu nennen.
Manfred D. Schade

4

Monday, December 18th 2006, 11:31am

RE: Fantansiename auch für Gbr möglich?

Hallo

ich denke die Frage von Wannabe war anders zu verstehen.




Quoted


Kann ich für einen Fantasienamen wählen, wenn ich gemeinsam mit einem Partner eine GbR gründen möchte?




Meine Antwort lautet ja. Aber die Gesellschafter müssen mit vollem Namen genannt werden. Beispiel:


Computerwelt Deutschland
Klaus Müller& Peter Schmitz GBR

Straße
Ort

usw.

In der Form wäre es möglich. Wichtig ist, das der Fantasienamen keine fremden Rechte verletzt.

Grüße
Spedi

Rate this thread
Wichtige Pressemeldungen:
Kostenlose Pressemitteilungen