Hallo,
ich arbeite als PR-Beraterin in einem Netzwerk, u.a. auch mit Designern und Programmierern. Die Designer haben teilweise AGBs, die sie vom Verband der deutschen Designer, AGD -
www.agd.de - gestellt bekommen haben.
Wenn ich einem Kunden PR sowie Design anbiete, darf ich eigentlich nicht auf die Design AGBs zurückgreifen, da man sie nur nutzen darf, wenn man AGB-Mitglied ist. Da ich kein Designer bin, ist dies für mich nicht möglich.
Wie kann ich mich also gut absichern, wenn ich Designleistungen anbiete?
Gilt es, wenn ich den Kontakt des Designers angebe und dann seine AGBs angebe/mitschicke? Allerdings bleibe ich Rechnungssteller, der Designer stellt seine Rechnung an mich.
Oder darf man einfach die AGBs übernehmen - mit kleinen Änderungen?
Wenn es geht, möchte ich mir natürlich den Gang zum Anwalt für eigene AGBs sparen...
Über Hinweise bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße!