You are not logged in.

slowtiger

Unregistered

1

Thursday, October 12th 2006, 5:54pm

Mailings, Email-Werbung und Akquise

Hallo,
ich baue als Freelancer gerade mein "Unternehmen" aus und versuche natürlich meinen Kundenstamm zu erweitern.

Dazu ein paar Fragen:
- Wie heikel sind Mailing.Aktionen? Ist es verboten, meine Dienstleistung per Mail anzubieten, wenn dies vorher nicht abgesprochen war?
- Muß man vorher telefonisch abfragen, ob man eine Mail senden darf?

Wer hat Informationen zu diesem Thema?
Danke und Grüße!

RA Sommer

Unregistered

2

Friday, October 20th 2006, 9:48pm

RE: Mailings, Email-Werbung und Akquise

Hallo,

RA Sommer

Unregistered

3

Friday, October 20th 2006, 9:55pm

RE: Mailings, Email-Werbung und Akquise

Hallo,

mailing-Aktionen sind per se heikel, weil so genannte Abmahnungen auf dem Fuß folgen können. Da drohen dann Unterlassung, Anwaltskosten, Zeitaufwand etc.

Das hierfür in Deutschland einschlägige Gesetz heißt UWG (gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html) und ist erst kürzlich geändert worden. Seitdem ist mailing recht detailliert geregelt, u.a. hier:

§ 7

Unzumutbare Belästigungen

(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.

(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen

1.


bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;

2.


bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;

3.


bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt;

4.


bei einer Werbung mit Nachrichten, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

1.


ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,

2.


der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,

3.


der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und

4.


der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.



Viele Grüße,

RA Sommer

www.RAsommer.de

Gargamel

Unregistered

4

Monday, October 23rd 2006, 7:36am

E-Mail Aktionen

JA! RAsommer war schneller (und wahrscheinlich auch fundierter, als ich das hätte machen können). Die rechtliche Seite ist in Deutschland einigermaßen geregelt.
Dazu kommt noch der Nutzen. Also, was kann ich mit einem E-Mail erreichen an einen Menschen, mit dem ich noch keinen oder nur wenig Kontakt gehabt habe? Und das ist, bei all dem Spam, der tagtäglich auf die Mailboxen hereinschneit, sehr, sehr wenig. Wenn das Mail überhaupt durch den Spamfilter kommt. Als Insturment für die Erst-Akquise ist das E-Mail also ziemlich untauglich.
gar

Jungspund

Unregistered

5

Monday, October 23rd 2006, 10:39pm

RE: E-Mail Aktionen

Ok, wenn man Massenmailings versendet, verstehe ich ja die Rechtswidrigkeit noch. Aber was ist, wenn ich einfach neue Kunden suche und mein Angebot unter die Leute bringen will?
Da muß man doch Betriebe, die ein Pridukt oder eine Dienstleistung suchen, wie ich sie biete, ansprechen dürfen! Oder?

Gargamel

Unregistered

6

Tuesday, October 24th 2006, 9:14am

Nöö

Siehe oben § 7.3
Wenn Sie noch keinen Kontakt zu der Firma gehabt haben, ist das nicht zulässig. Wobei Kontakt immer wieder anders ausgelegt wird. Und das ändert nichts daran, dass die Resonanz mies ist. Wenn es eh nur "wenige" sind, dann bringen Telefonakquise und Mailings mehr. Am besten kombiniert.

Rate this thread
Wichtige Pressemeldungen:
Kostenlose Pressemitteilungen