Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof begrenzt Ankündigungspflichten des Vermieters
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Auer Witte Thiel: BGH fällt neues Urteil zu Modernisierungsmieterhöhungen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs präzisiert Auer Witte Thiel zufolge mit einer aktuellen Entscheidung die Folgen der unterlassenen Ankündigungspflichten der Vermieters. Mieter sind demnach auch dann zur Zahlung von Mieterhöhungen verpflichtet, wenn zuvor keine Ankündigung der zugrundeliegenden Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen erfolgt ist. Die Entscheidung des BGH stärkt nach Einschätzung der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel die Rechtsposition von Vermietern. Auer Witte Thiel berichten über das Ende eines mehrjährigen Rechtsstreits.
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