Versicherer müssen rechtzeitig über Stornogefahr informieren
Auer Witte Thiel informiert über Grundsatzurteil zur Stornogefahrmitteilun. Die Kanzlei Auer Witte Thiel berichtet: Ein neues Urteil des BGH zu notleidenden Versicherungsverträgen stärkt die Rechtsposition der Gesellschaften – präzisiert aber zugleich, welchen Informationspflichten die Versicherer unterliegen, um Provisionsrückforderungen gegen Vertreter und Makler durchsetzen zu können. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel informieren über das Urteil und dessen Konsequenzen für die Versicherungsgesellschaften.
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